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Preisnotizen

Der Preis versteht sich pro Woche.

Im Preis inbegriffen sind nicht:

  • Die Kurtaxe.

  • Die obligatorische Endreinigung, die € 60,00 für die Zweizimmerwohnung und € 70,00 für die Dreizimmerwohnung kostet.

  • Der Strandservice ab der vierten Reihe, zu einem ermäßigten Preis.

  • Die Nutzung der Klimaanlage, für € 30,00 pro Woche.

  • Die Miete der Bettwäsche (Bettlaken und Handtücher), für € 15,00 pro Person pro Woche.

Buchungshinweise

Die Buchung gilt als gültig nach Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30 % der Mietkosten.

Zahlungen

Bei der Buchung muss die Anzahlung auf das folgende Konto erfolgen:

Konto: FRAU DI DRIGO FABIA & C. SAS

Bank: BANCA PREALPI SANBIAGIO CREDITO COOPERATIVO - SOCIETA' COOPERATIVA

IBAN: IT37W0890436291051000086730

Die Restzahlung erfolgt bei der Ankunft, während des Check-ins, mit der Übergabe der Schlüssel und der Barzahlung einer Kaution, die am Tag der Abreise zurückerstattet wird.

Regeln

  • Der Eintritt in die Wohnung ist ab 16:00 Uhr am Anreisetag möglich. Bitte benachrichtigen Sie uns im Falle von Anreisen nach 20:00 Uhr.

  • Der Auszug aus der Wohnung muss bis 09:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.

  • Der Mieter ist für alle während des Aufenthalts verursachten Schäden verantwortlich und muss zerbrochene Utensilien ersetzen oder erstatten.

  • Die Anzahl der Personen in den Wohnungen darf nicht die Anzahl der verfügbaren Betten überschreiten, einschließlich des Schlafsofas.

  • Der Mieter, der die gebuchte Wohnung nicht bis zum nächsten Tag bezieht, gilt als Verzichtserklärung.

  • Es werden aus keinem Grund Tage für eine vorzeitige Abreise abgezogen.

  • Im Falle einer Urlaubsstornierung verliert der Kunde die Anzahlung nicht, wenn die Absage 4 Wochen vor der Ankunft erfolgt. Der Kunde erhält einen Gutschein in Höhe der gezahlten Summe, der für eine Reservierung im laufenden Jahr oder im folgenden Jahr gültig ist.

  • Der Eigentümer oder das beauftragte Personal ist berechtigt, die Wohnung für eventuelle Kontrollen oder Reparaturen zu betreten.

  • Die Verwaltung behält sich im Falle unvorhergesehener Umstände bei der Wohnungszuweisung das Recht vor, diese durch eine andere mit denselben Merkmalen zu ersetzen.

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